Ein Verkehrsunfall, auch wenn nur Blechschaden entstanden ist, ist meistens mit Stress für alle Beteiligten verbunden. Da ist es von Vorteil, sich schon im Vorfeld auf das unangenehme Ereignis vorzubereiten.
Welche Pflichten habe ich als Unfallbeteiligter?
- Sofort anhalten (bitte nicht in Gefahr begeben. Bei kleinen Schäden kann man auch die Fahrzeuge zur Seite fahren, um weitere Unfallgefahren auf der Straße zu vermeiden).
- Über den Schaden vergewissern (merkwürdige Geräusche gehört? Möglicherweise ein parkendes Auto gestreift? Wer sich nicht sicher ist, muss sofort anhalten und überprüfen, ob ein Schaden entstanden ist).
- Den Unfall melden: Wenn niemand vor Ort ist, muss der Verursacher warten und dafür sorgen, dass der Geschädigte verständigt wird. Nur einen Zettel zu hinterlassen, reicht NICHT aus. Am besten umgehend die Polizei verständigen, wenn man seinen Unfallgegner nicht selbst ermitteln kann.
- Unfallstelle absichern: Sicherheit geht vor! Warndreieck aufstellen, Warnwesten anziehen und sich nicht unnötig im fließenden Verkehr aufhalten. Auf Autobahnen geht man am besten hinter die Leitplanke.
- Erste Hilfe leisten: Ist jemand verletzt worden? Dann sofort den Notruf wählen und im Rahmen seiner Möglichkeiten die Verletzten versorgen.
- Daten austauschen: Um einen Schaden korrekt abwickeln zu können müssen die Beteiligten die richtigen Daten untereinander austauschen. Im Stress hilft da ein praktisches Formular, die „Unfallkarte“ -> hier geht’s zum Download: http://www.verkehrswacht-emmendingen.de/wp-content/uploads/2019/10/Unfallservicekarte.pdf